ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND REPARATURBEDINGUNGEN
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns bearbeiteten Reparaturen und Geschäftsvorfälle. Reparaturen werden von uns ausschließlich zu diesen Bedingungen durchgeführt, abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
AUFTRAGSERTEILUNG
Bei der Beauftragung einer Reparatur gibt uns der Auftraggeber ( Kunde ) seinen Bearbeitungswunsch und eine Fehlerbeschreibung mit an. Diese enthält die vom Kunden beanstandeten Symptome und Fehler, sowie weitere Angaben zu Nutzung, Einstellungen und betroffenen Betriebsmodi, bei denen die Beanstandungen aufgetreten sind. Weiterhin Angaben zu bekannten zeitweiligen oder nachgelagerten Fehlererscheinungen. Weiterhin Angaben über frühere Reparaturen oder kürzliche Reparaturversuche. Ebenfalls sollte uns angegeben werden, ob es sich bei dem zu bearbeitenden Gerät um einen kürzlichen Gebrauchtkauf mit ihm unbekannter Historie handelt.
KOSTENVORANSCHLÄGE
Wir erstellen generell zuerst einen Kostenvoranschlag. Hierzu wird das Gerät – soweit hierzu notwendig – zerlegt und der technische Sachstand des Gerätes ermittelt und aufgenommen.
Unser Kostenvoranschlag wird dem Kunden im Normalfall schriftlich erstellt und zugesendet. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann nach Absprache und mit Zustimmung des Kunden.
Wir sind an unseren Kostenvoranschlag einen Monat gebunden. Der Kunde sagt uns seine Entscheidung innerhalb von einem Monat nach Zustellung zu. Nach dieser Frist können wir den Vorgang abbrechen und unsere Kostenvoranschlagspauschale in Rechnung stellen.
Unsere Reparaturkosten sind immer identisch mit unseren KVA Angaben.
Die Erstellung unserer Kostenvoranschläge ist generell kostenpflichtig. Kommt es zu einer Reparatur, gehen die Kosten des Kostenvoranschlages in die Reparaturkosten mit ein – es erfolgt daher keine Doppelberechnung.
Wegen des unterschiedlichen Aufwandes, haben wir unterschiedlich hohe Pauschalen für Geräte, welche direkt bei uns abgegeben werden und Geräte, welche uns zugesendet werden.
Die Höhe der Pauschalen hängen in unseren Geschäftsräumen im Eingangsbereich aus und sind auf unserer Homepage angegeben.
Wünscht der Kunde keine Reparatur, braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, wenn die technisch nicht mehr möglich ist oder nach billigem Ermessen technisch - wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.
Auf Wunsch des Kunden kann das Gerät bei uns – derzeit - kostenfrei entsorgt werden.
Die Kosten der Kostenvoranschlags-Pauschale sind jedoch trotzdem zahlungspflichtig.
KOSTENVORANSCHLÄGE / AUSNAHMEN
In seltenen Fällen kann der komplette notwendige Reparaturbedarf nicht ermittelt werden, ohne schon vorher erhebliche Reparaturleistungen erbracht zu haben.
Dieser Fall liegt zum Beispiel vor, wenn bei einem Tonbandgerät das Laufwerk funktionslos ist und daher der Zustand und damit der Reparaturbedarf erst ermittelt werden kann, wenn das Laufwerk repariert wurde und anschließend der Wiedergabeteil und zum Schluß der Aufnahmeteil des Gerätes untersucht und bearbeitet werden kann.
In diesen Fällen ermitteln wir eine Reparaturkosten – Freigrenze, bis zu deren maximaler Höhe eine Reparatur angeboten wird. Die tatsächlichen Kosten können dann auch darunter liegen, die Kostengrenze aber auch erreichen, jedoch nicht überschreiten.
Stellen wir nach Reparatur der vom Kunden angegebenen Fehler weitere, nachgelagerte Fehler fest, welche jedoch vor der Reparatur noch gar nicht erkannt werden konnten, gilt Folgendes: Die vereinbarte Reparaturleistung wurde erbracht und ist vom Kunden zu bezahlen. Über den nun noch vorliegenden weiteren technischen Sachstand erstellen wir dem Kunden einen weiteren Kostenvoranschlag und legen ihm diesen zur Genehmigung vor.
In einigen besonderen Fällen können wir eine pauschalierte Kostenvoranschlagsregelung nicht anbieten: Dies gilt zum Beispiel bei Überspannungschäden oder technisch ungewöhnlichen Fällen.
Weiterhin, wenn sich bei kürzlich gebraucht erworbenen Geräten ganz andere Sachverhalte darstellen, als vom Verkäufer oder von unserem Kunden angegebenen wurden. Insbesondere, wenn vorherige fehlgeschlagene oder unfachmännisch ausgeführte Fremdeingriffe vorliegen.
Diese Ausnahmen beziehen sich auch darauf, daß unser erstellter Kostenvoranschlag eine gutachterliche Funktion haben soll – zum Beispiel gegenüber Versicherungen, Verkäufern, Ebay oder Paypal.
REPARATURZIEL UND REPARATURUMFANG
Nach unserer Reparatur sind die angegebenen Fehler beseitigt und das Gerät wieder einwandfrei und wie vor dem Geräteausfall nutzbar. Die vom Kunden angegebenen Punkte sind bearbeitet und instandgesetzt.
Maßgeblich für unsere Reparaturleistung sind die vom Hersteller des Gerätes angegebenen technischen Daten und Spezifikationen. Weiterhin die vom Hersteller in seiner Bedienungs- und Gebrauchsanleitung angegebenen Anschluß- Nutzungs- und Gebrauchshinweise.
Da die zu bearbeitenden Geräte in der Regel schon viele Jahre oder Jahrzehnte alt sind,
ist eine besondere und angemessene Umsicht bei der Nutzung erforderlich.
Ein z. B. 30 Jahre altes Gerät ist nach unserer Bearbeitung wieder einwandfrei, wird durch unsere Bearbeitung aber natürlich nicht zu einem Neugerät.
MÄNGELANSPRÜCHE UND REPARATURGEWÄHRLEISTUNG
Wir gewähren eine Reparaturgewährleistung von einem Jahr ab Übergabe des Gerätes an den Kunden. Unsere Reparaturgewährleistung bezieht sich auf die von uns durchgeführten Arbeiten und die von uns eingebauten Materialien.
In einem Reparaturgewährleistungsfall werden wir das Gerät in einer angemessenen Frist kostenlos bearbeiten. In technisch kritischen Fällen können wir die Möglichkeit einer zweiten Nachbesserung in angemessener Frist fordern.
Eine Reparaturgewährleistung erlischt automatisch bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe oder Arbeiten an dem Gerät vornehmen.
Eine Haftung für mit dem Gerät angenommene Verbrauchsmaterialien und Zubehör oder einen bestehenden Status einer Firmware oder Software ist ausgeschlossen.
SCHADENSERSATZ- UND AUFWENDUNGSERSATZANSPRÜCHE
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Ausnahme hiervon sind zwingende Haftung in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung jedoch nicht verbunden.
HAFTUNG
Wir haften nicht für Schäden an Geräten, welche durch unmittelbare oder mittelbare Folgen von höherer Gewalt, Feuer, Explosion, Einbruch, Vandalismus oder dergleichen entstanden sind.
Werden Geräte nicht innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung über die Fertigstellung oder abgeschlossene Bearbeitung abgeholt, entfällt unsere Haftung für Schäden oder Untergang. Dies gilt ebenso bei Nichtzustellbarkeit oder Nichtannahme eines Paketes bei einer Zusendung durch uns.
Nach Ablauf dieser Frist und vorheriger Androhung können wir das Gerät im Pfandverkauf veräußern und den Erlös mit unseren Ansprüchen gegen den Kunden verrechnen.
ZAHLUNG
Wie bei Werkverträgen gesetzlich vorgesehen, hat die Zahlung bei Abholung, Zug um Zug gegen die Herausgabe des Gerätes zu erfolgen. Hierbei kann die Zahlung erfolgen - bar gegen Quittung auf der Reparaturrechnung oder durch Girocard / EC-Kartenzahlung.
Nach vorheriger Absprache ist auch eine Überweisung auf unser Geschäftskonto möglich. Hierbei muß jedoch der Zahlungseingang auf unserem Konto zum Zeitpunkt der Abholung erfolgt sein, hilfsweise muß der Bankbeleg der Überweisungsausführung zugemailt oder vorgelegt werden.
LAGERGELD BEI ABNAHMEVERZUG
Wird ein Gerät nicht innerhalb der angegebenen Fristen abgeholt oder die Einwilligung zur Entsorgung schriftlich abgegeben oder eine Zurücksendung eines zugesendeten Gerätes wird nicht angenommen, so sind wir berechtigt, ein angemessenes Lagergeld zu berechnen.
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT / AUFRECHNUNG
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder Aufrechnung etwaiger Gegen-ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht von uns ausdrücklich anerkannt werden oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort unserer Reparaturen ist der Firmensitz in Heidelberg.
Für Kaufleute und juristische Personen gilt Heidelberg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
Unsere Pflichtangaben zu Firmensitz, Adresse, Registergericht, Umsatzsteuer-ID und Geschäftsführung sind auf Firmenpapieren und im Impressum unserer Homepage angegeben.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt. Nach billigem Ermessen ist eine dem Sinn am nächsten kommende Regelung anzuwenden.
Heidelberg, aktuelle Fassung 08.2023
© Roger Weber, Heidelberg