Die Bearbeitung von Reparaturgeräten erfolgt grundsätzlich nur gegen Berechnung.
Da die Aufwendungen der Reparaturabwicklung, also der Reparaturannahme, Preis-
und Lieferanfragen für Ersatzteile bei den jeweiligen Herstellern, die Kundeninformationen,
Rechungserstellung, buchhalterische Bearbeitung, aber natürlich die Technikerarbeit
am Gerät selbst, für uns Kosten sind, müssen wir diese in Rechnung stellen.
Zur Abdeckung dieser Grundkosten berechnen wir wie folgt:
GERÄTE, DIE BEI UNS IM HAUSE ABGEGEBEN WERDEN:
Kostenvoranschlagspauschale von EUR 38,08 (incl. 19 % MwSt).
GERÄTE, DIE ZUGESCHICKT/ZURÜCKGESCHICKT WERDEN:
Kostenvoranschlagspauschale von EUR 57,12 (incl. 19 % MwSt zzgl. Porto).
(wegen der erhöhten Aufwendungen für Paket Ein- und Ausgang, Verpackung etc.)
Dies gilt auch in den folgenden Fällen:
- Wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt werden konnte.
- Wenn ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist.
- Wenn der Auftrag vor der Durchführung zurückgezogen wurde.
- Wenn der Kunde die Durchführung der Reparatur aus Kostengründen nicht wünscht.